Bitte lassen Sie sich nicht durch das für Vereine wenig passende Onlineformular irritieren. Nicht alle Felder sind Pflichtfelder, einige Schützenvereine haben bereits binnen 24 Stunden ihre Hilfszusage erhalten. Orientierungshilfe, welche Tätigkeiten Ihres Vereins als unternehmerisch einzustufen sind, können bei VIBSS nachgelesen werden (siehe Link unten).

  1. Kurzarbeit
    Viele Vereine sind auch Arbeitgeber. Sie können wie jeder andere Arbeitgeber das Instrument der Kurzarbeit für voll- und teilzeitige Angestellte nutzen.

  2. Kreditprogramme der KFW und NRW.BANK
    Abwicklung und Details noch nicht geklärt.

  3. Hilfsprogramm für den Sport
    Ein Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm wurde vom Haushalts- und Finanzausschuss am 01.04.2020 bewilligt. Verteilung und Abwicklung noch nicht geklärt.

  4. Information und Beratung
    Der Landessportbund hat eine Beratungsstelle geschaffen. Vereine können sich bis auf Weiteres montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer 0203- 7381777 beraten lassen. Außerdem können kurzfristig erkennbare existenzielle Notlagen von Vereinen unter der Angabe der Vereinsnummer an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gemeldet werden.

Der LSB veröffentlicht über die Seite des VIBSS auch eine fortlaufend aktualisierte FAQ-Liste. Diese kann im Einzelfall auch hilfreich sein: Offizielle Homepage