Die amtierenden Majestäten sind für das Schießen in Ihrer Amtszeit bis auf den Ehrenschuss gesperrt. Jede amtierende Majestät darf im Verhinderungsfall nur durch die Majestät des Vorjahres (Ex- Majestät) vertreten werden. Bei Unstimmigkeiten die nicht genau in den Richtlinien geregelt sind, wird eine Kommission aus dem Stadtschützenmeister, Stadtschießmeister und einem geschäftsführenden Mitglied des Mitgliedsvereins entschieden. Der Mitgliedsverein bestätigt die Richtigkeit aller Angaben durch Unterschrift und Stempel auf dem Meldeformular. Des weiteren gelten die Richtlinien des Waffengesetzes. Die Stadtritter, die Stadtjungritter, die Stadtknappen, der scheidende Stadttellschülerprinz und der scheidende Stadtbambinikönig erhalten ihre Orden bei der Proklamation, nach dem Stadtkönigsschießen. Der neue Stadttellschülerprinz und der neue Stadtbambinikönig erhalten die jeweilige Amtskette ebenfalls bei der Proklamation nach dem Stadtkönigsschießen. Die nachfolgend aufgeführten Würdenträger verpflichten sich, den Stadtverband Kölner Schützen von 1901 e.V. beim Ball der Könige und beim später stattfindenden Empfang durch den Oberbürgermeister der Stadt Köln im Rathaus würdig zu vertreten:

  1. Stadtkönigspaar, beide Adjutanten, Standartenträger, Vorsitzenden des Mitgliedsvereins
  2. Stadtjungkönig, Standartenträger, Vorsitzenden des Mitgliedsvereins
    1. mit Erziehungsberechtigen des minderjährigen Stadtjungkönigs
    2. oder mit Partner(in) des Stadtjungkönigs
    3. oder mit beiden Personen des Stadtjungkönigs
  3. Stadtschülerprinz mit einem Erziehungsberechtigten und dem Vorsitzenden des Mitgliedsvereins
  4. Stadttellschülerprinz mit einem Erziehungsberechtigten, Vorsitzenden des Mitgliedsvereins
  5. Stadtbambinikönig mit einem Erziehungsberechtigten und dem Vorsitzenden des Mitgliedsvereins
  6. Stadtbürgerkönig mit Partner/in, Standartenträger und dem Vorsitzenden des Mitgliedsvereins

Rathausempfang

Die Teilnehmer am Empfang des Oberbürgermeisters im Rathaus erhalten durch den geschäftsführenden Vorstand des Stadtverbandes Kölner Schützen von 1901 e.V. separate Einladungskarten. Sollte der Vorsitzende eines Mitgliedsvereins zum Empfang im Rathaus verhindert sein, kann auch ein anderes geschäftsführendes Vorstandsmitglied des betreffenden Mitgliedsvereins an diesem Empfang teilnehmen.

Verpflichtungen

Jeder Würdenträger sollte möglichst bei Veranstaltungen seiner Mitwürdenträger und an Veranstaltungen zu denen der Stadtverband eine Einladung erhält teilnehmen. Mitgliedsvereine die ein Jubiläum feiern, sollten grundsätzlich mit dem Vorstand des Stadtverbandes besucht werden.

Anmeldung Stadtmajestätenschießen

Am Tag des Stadtkönigsschießens müssen sich alle Teilnehmer in der Zeit von 09:00 – 11:00 Uhr persönlich bei den entsprechenden Mitarbeitern des Schießausschusses des Stadtverband Kölner Schützen 1901 e.V. anmelden. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Teilnehmer die nachdreimaligem Aufruf nicht zum Schießen erscheinen, werden ersatzlos von der Teilnehmerliste gestrichen.

Das Startgeld wird jedes Jahr auf der Festversammlung vom Vorstand bekanntgegeben.